Bußgeld von der Heimaufsicht
21. Februar 2007
Mama möchte von den drei Mitarbeiterinnen, die sie besonders gern mag, gedutzt und mit dem Vornamen angesprochen werden. Ich mußte schriftlich mein Einverständnis dazu geben.
Als ich letzte Woche die Heimleitung traf, fragte ich nach, warum das nötig ist. Ich erfuhr: Falls die Heimaufsicht kommt und bei einer Kontrolle bemerkt, daß ein Bewohner gedutzt wird und kein Einverständnis vom gesetzlichen Betreuer vorliegt, wird ein Bußgeld verhängt, weil ein solches Verhalten als respektlos und unwürdig gilt. Für das Bußgeld gibt es keinen festen Satz. Die Höhe hängt davon ab, was sonst noch beanstandet wird.
Ich fragte nach, was passieren würde, wenn meine Mutter gedutzt werden möchte, ich aber damit nicht einverstanden wäre. "Dann müßten alle Mitarbeiter Ihre Mutter siezen und wir würden das auch machen, denn wir müssen uns an die Anordnungen der gesetzlichen Betreuer halten. Wir würden aber immer wieder versuchen, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen, denn wir merken, wie wichtig es für die Bewohner ist, die geduzt werden wollen, dass sie sich hier zuhause fühlen."
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