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Alzheimer - und dann?

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Kohle machen als Berufsbetreuer - Teil 2
13. November 2006 Im Mai 2005 war meine Mutter in ein Allgemeinkrankenhaus eingeliefert worden. Da sie mich oft nachts mehrmals hintereinander angerufen hatte und Dinge besprechen wollte, die wir gerade fünf Minuten vorher durchgehechelt hatten, hatte ich den Verdacht, daß sie Alzheimer haben könnte. Deshalb bat ich den Stationsarzt eine entsprechende Diagnostik durchführen zu lassen. Nachdem nun ein Neurologe eine Demenz festgestellt hatte, leierte die Sozialarbeiterin vom Krankenhaussozialdienst eine Betreuung an.
Aus den Unterlagen des Amtsgerichts geht hervor, daß meine Mutter zu einer Ärztin gesagt haben soll, daß ich die Betreuung nicht übernehmen würde. Gefragt worden bin ich dazu nicht. Das Gericht ist nämlich verpflichtet, erst einmal Familienmitglieder zu fragen und für die Betreuung heranzuziehen bevor Berufsbetreuer bestellt werden.
Meine Mutter wurde dann in eine Gerontopsychiatrie verlegt. Dort erfuhr ich vom Stationsarzt, daß eine Berufsbetreuerin bestellt sei, weil ich ja die Betreuung nicht machen wolle. Daraufhin wandte ich mich an das Amtsgericht und teilte mit, daß ich die Betreuung übernehmen würde.
Die Berufsbetreuerin war von 6. Mai bis 17. Mai im Amt. Am 18. Mai ist meine Bestallungsurkunde (so heißt das wirklich!) und ihre Entlassungsurkunde aus dem Betreuungsverhältnis ausgestellt worden.
Am 17. Mai, also dem letzten Tag ihrer Betreuungstätigkeit, schickte sie mir ein kurzes Schreiben, in dem unter anderem stand:
„Wie Ihnen schon Frau J. vom Sozialdienst des Krankenhauses mitgeteilt hat, bin ich als gesetzliche Betreuerin für Ihre Mutter bestellt worden. Heute habe ich Ihre Mutter im Krankenhaus besucht und persönlich kennengelernt.“ Dann bittet sie um einen Rückruf um wichtige Dinge zu klären, der sich dann aber erübrigt, da ich die Betreuung übernehme.
Ende Juni schickt sie mir eine Rechnung, die über den Tisch des Rechtspflegers ging und später durch einen richterlichen Beschluß rechtsgültig wurde. Sie berechnet einen Zeitaufwand von 7,45 Stunden zu je 31 € also 230,95 Euronen.
Nur: Was will sie 7,45 Stunden gemacht haben? Es gab keine Akten, Gutachten oder andere schriftlichen Unterlagen zu wälzen. Sie hat meine Mutter, die zu dieser Zeit kaum ansprechbar war, weil sie mit Psychopharmaka vollgepumpt war, besucht, hat mit einem Arzt gesprochen und vielleicht mit der Sozialarbeiterin. Ihren Weg rechnet sie mit 48 Kilometern ab. Ich kenne die Strecke. Mit dem Auto braucht man einfach höchstens 20 Minuten. (Ich habe das gerade mit dem Michelin-Routenplaner gecheckt: Der gibt 16 km und 19 Minuten an) Da sie außerdem 11 Einheiten Telefongebühren abrechnet, kann man daraus auch die Zeit rekonstruieren, die sie mit Telefonaten zugebracht hat.
Im Beschluß steht: „Der Nachfolger im Amt der Betreuerin wurde zum Vergütungsantrag gehört“. Interessant! Nur: Mit mir hat niemand gesprochen.
Angehörige und andere ehrenamtliche Betreuer von Betreuungsvereinen bekommen übrigens pauschal im Jahr als Aufwandsentschädigung für die Betreuungstägitkeit 323,00 € und die müssen jedes Jahr extra beantragt werden.
Kohle machen als Berufsbetreuer - Teil 1
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