3. September 2006
„Selbstbehalt“ gehört mit zu den häufigsten Suchworten, die zu diesem Weblog führen – meist kombiniert mit „Eltern“ oder „Ehepartner“ und „Heim“ oder "Heimkosten". Gestern hat sich der BGH in einem Urteil zu diesem Thema geäußert.
Die Berliner Morgenpost schreibt dazu:
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich erneut hinter erwachsene Kinder gestellt, deren Eltern die Kosten für ihren Heimaufenthalt nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Nach neuen Urteil können die Kinder ein angemessenes Vermögen für die Altersvorsorge behalten und müssen dies nicht für den so genannten Elternunterhalt einsetzen... weiter
hierNachtrag: Am 6. September erschien ein weiterer Artikel in der Morgenpost:
Kinder müssen nicht unbegrenzt für pflegebedürftige Eltern zahlen